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Kommentare

Kommentar von X_FISH |

Die Annahme es ist etwas wie ein »EU-Motorrad« ist falsch. Das ist ja das Problem, welches mit dem CoC endlich geregelt werden sollte bzw. wurde: einheitliche Dokumente.

Es gibt ja nicht »das Motorrad«. Ich nehme einfach mal meine alte XJ 600 S da sie zum Beispiel passt. Für Österreich und die Schweiz gab es separat homologierte Modelle, die sogenannte »Alpenversion« mit einer anderen Übersetzung. Dann gab es noch die Varianten 20 kW, 37 kW und 45 kW. In der Schweiz als »Alpenmodell« mit 34,9 kW (also damals schon unter 35 kW).

Die Crux: meine nach StVZO zugelassene XJ 600 S war eben eine der drei deutschen Varianten. Die Österreicher hatten auch mindestens zwei Varianten und dann noch die Schweizer mit 34,9 kW. Also mindestens sechs verschiedene Motorräder (verwaltungsgeschnisch und technisch) und alle heißen gleich. ;)

Nehme ich so eine Alpen-XJ-600-S und hole sie nach Deutschland: Vollgutachten notwendig, dazu muss ich vorlegen 1.) die ausländischen Zulassungsdokumente und 2.) das technische Datenblatt. Dann erfolgt die Abnahme nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV. Alles nur weil es kein CoC gibt. Daher auch der Vergleich mit einem USA-Import (gleiche Thematik).

Wäre ein CoC da: HU machen lassen (kein Vollgutachten notwendig) und gut. Natürlich mit den ausländischen Zulassungsdokumenten.

Wo natürlich berechtigt Frust angesagt ist: wieso kann einem BMW das nicht gleich sagen wenn man denen sicherlich deutlich geschildert hat »Mopped geht nach Spanien, was brauchen wir von euch dafür?«. Service wäre gewesen, dass dort mal nachgehakt wird - was aber offensichtlich nicht passiert ist. :(

Deine Forderung »Das wollen wir so nicht! Bei den entsprechenden Zulassungsverfahren wäre mehr (EU-)Harmonisierung, statt Monetarisierung angebracht« war also berechtigt - und vor rund 20 Jahren war das CoC die Anwort auf das Problem.

Die vorher nach StVZO zugelassenen bzw. homologierten Fahrzeuge kommen davon leider noch nicht in den Genuss. Daher war es mir ja auch so wichtig das die Angaben im Feld K bei meiner BMW R 1150 GS wieder drin sind.

Die Spanier wollen einfach nur ein Dokument auf denen alle relevanten Daten zum Überprüfen draufstehen. Das ist das, was beim TÜV in Deutschland als »Technisches Datenblatt« bezeichnet wird. Oder eben ein CoC da einfacher- was es aber leider für die BMW aus den frühen 1990ern nicht gibt. :(

Kommentar von X_FISH |

Vor dem CoC gab es die BE - die Betriebserlaubnis, und zwar nach StVZO. Daher ist das entsprechende Feld bei älteren Maschinen (vor ca.1999) leer. Beispiel: meine XJ 600 S von 1995.
CoC gibt es keins für die Maschine da nie eins ausgestellt wurde. Sollten sie auch in Spanien kennen. Die hatten ja bis 1999 das gleiche ohne CoC am Laufen.
 
Bei meiner BMW haben sie netterweise bei der Drosselung die Nummer der EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. des CoC rausgeschmissen. Uncool. Darf ich also keine Reifen und keinen anderen Auspuff mehr montieren :D. Hier die Geschichte dazu.
 
Wenn in Deutschland ein Fahrzeug ohne EG-Übereinstimmungserklärung bzw. CoC zugelassen werden soll - z.B. ein US-Fahrzeug - erfolgt eine Vollabnahme. Geht übrigens auch umgekehrt bei der Mitnahme von einem Motorrad in die USA als Umzugsgut. Das Gutachten in den USA kann (zusammen mit den notwendigen Umbauten) allerdings den Fahrzeugwert schnell übersteigen. Eine 20 Jahre alte BMW mitzunehmen ist wirtschaftlich unsinnig... Musste ein Bekannter feststellen. Zurückschicken per Container war insgesamt günstiger als sie in den USA abnehmen zu lassen...
 
Zurück zum eigentlichen Thema: wenn dein Spezl in Spanien ist (was ja der Fall ist) müsste da ja auch klar geregelt sein was die an Papieren sehen wollen. CoC gibt es keins da das Fahrzeug zu alt ist. Das ist aber kein Einzelfall sondern wird häufiger vorkommen. Die kennen ja sicherlich auch sonst nicht nur Fahrzeuge mit EZ ab 1999. ;)
 
Deutschland hat damit gar nichts zu tun sondern der Hersteller vom Fahrzeug. Der kann aber kein CoC ausstellen für eine Maschine die gar kein CoC gebraucht hat - und daher nie ein CoC erstellt wurde. Also liegt es wieder bei den Behörden in dem Land, in welchem die Maschine nun zugelassen werden soll.
 
»Warum so viel Aufwand für ein Fahrzeug was schon in der EU zugelassen war?« - so wie auch bei einem Import nach Deutschland muss die zuständige Stelle überprüfen können, ob das Fahrzeug den notwendigen Normen gerecht wird. In Österreich nennt sich das dann »Typisierung«, in Deutschland »Vollgutachten«.
 
Zusammengefasst: die europäischen Länder haben im Zulassungsverfahren eigene Gesetze und eigene Abläufe. Ebenso was die Ermittlung der Verkehrstüchtigkeit angeht. Das normierte CoC (in Deutschland ab 2005 Pflicht, in z.B. Österreich schon ab 2003) gab es erst bei Fahrzeugen mit Markteinführung etwa 1999. Damit das Fahrzeug gemäß der Landeseigenen Zulassungsanforderungen geprüft und schließlich zugelassen werden kann, müssen eben entsprechende Dokumente beschafft werden.
 
Die Lösung habt ihr schon: zur ITV bringen, abnehmen lassen und gut. Kostet das Geld? Natürlich. Wäre umgekehrt in Deutschland auch so (-> Vollgutachten).

Antwort von Markus Golletz

Hello Martin!

Vielen Dank für Deine Ergänzungen, die ja fast ausführlicher als der Artikel sind.

Ein paar Dinge hast du doppelt erklärt, die ich gar nicht so gemeint habe.

 
Wir haben einfach herausgefunden, das es die CoC seit ungefähr 1999 gibt und daraus gefolgert, weil die Spanier es ja auch so wollten, dass es die Papiere auch für ein Motorrad Bj. 2001 gibt. Auch die BMW Niederlassung hatte uns da nicht auf die richtige Spur gebracht, die wussten das trotz Schlüsselnummer auch nicht. Mein Freund hat dann nur herausbekommen, das 'die Spanier' an der Stelle besser recherchiert hatten und es besser wussten. Das alles ist ja nur ein Beispiel.

Deutschland, Dienstleistungswüste, das ist nur eine steile These: weil uns hier nicht geholfen werden konnte. Die Frage, warum ein EU-Motorrad in einem anderen EU Land so umständlich wieder auf die Straße gebracht werden muss bleibt. Ebenso wie bei deinem USA-Beispiel.
Das wollen wir so nicht! Bei den entsprechenden Zulassungsverfahren wäre mehr (EU-)Harmonisierung, statt Monetarisierung angebracht.

Lieben Gruß,

Markus

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