von Markus Golletz
Patentstreit zwischen Alpinestars und Dainese eskaliert (D)
Zwei Statements machen in dieser Vorsaison von sich Reden: Dainese und Alpinestars haben sich in einem Patentstreit verbissen, der den Bikern überhaupt nichts bringt. Beide Produkte sind gut und wurden in vielen langwierigen Entwicklungsschritten zur Serienreife gebracht. Nun gibt es ein vorläufiges Urteil für Deutschland gegen das Alpinestars vor dem Bundesgerichtshof Berufung einlegen wird. Dainese behauptet, das hätte auch Konsequenzen für den Verkauf in Italien, Frankreich und Großbritannien.
Verbraucher werden das möglicherweise an den Preisen der Produkte zur spüren bekommen.
Dainese: MÜNCHNER BERUFUNGSGERICHT: PATENTVERLETZUNGSENTSCHEIDUNG GEGEN ALPINESTARS Nach einem langen Rechtsstreit bestätigte auch das Oberlandesgericht München (dem Urteil des Landgerichts München I vom August 2017 folgend) mit Berufungsurteil vom 7. Februar 2019, dass die Tech-Air Street Airbag Weste (für den Straßengebrauch) und die Tech-Air Racing Airbag Weste (für Rennfahren und Straßengebrauch), die von Alpinestars hergestellt und vertrieben werden, den deutschen Teil des europäischen Patents EP 2 412 257 B1 von Dainese verletzen. Die Entscheidung erfolgte, nachdem das Bundespatentgericht zuvor bereits die Rechtsbeständigkeit dieses Patents in einem separaten Patentnichtigkeitsverfahren bestätigt hat; ein Urteil, gegen das Alpinestars Berufung eingelegt hat. Das nun erlangte Urteil des Oberlandesgerichts München im Verletzungsverfahren ist nur noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anfechtbar. Das Oberlandesgericht München hat mit einem vollstreckbaren Urteil, mit dem es in den Kernfragen des Verfahrens zugunsten von Dainese entschieden hat, folgendes angeordnet:
Diese Entscheidung bedeutet einen großen Erfolg für Dainese in einem umfangreichen Patentstreit gegen Alpinestars in Italien, Deutschland, Großbritannien und Frankreich. |
Alpinestars: Erklärung zum Patentverletzungsurteil des Oberlandesgerichts München Am 7. Februar 2019 erließ das Oberlandesgericht München ein Urteil, in dem die Behauptung bestätigt wurde, dass die Tech-Air®-Weste von Alpinestars das von Dainese S.p.A. gehaltene Patent EP 2 412 257 B1 verletzt. Alpinestars möchte klar stellen, dass dieses Verfahren niemals den Kern der Tech-Air®-Technologie von Alpinestars betraf; zu keinem Zeitpunkt, sei es in der Vergangenheit oder in der Gegenwart, betraf ein Verfahren oder eine Patentverletzung die elektronische Verwaltung, den Algorithmus oder den Auslösemechanismus oder einen anderen Teil von Alpinestars einzigartiger und fortschrittlicher Tech-Air®-Technologie. Darüber hinaus beschränkt sich dieses Urteil nur auf das Gebiet Deutschlands. Es hat keinerlei Einfluss auf andere Gebiete innerhalb Europas oder des weiteren Weltmarktes, in denen Tech-Air® im gesamten Händlernetz von Alpinestars erhältlich ist. Ursprünglich hat Dainese die Verletzung von drei Patenten in Deutschland behauptet. Keines dieser Patente bezieht sich auf die Tech-Air®-Technologie: Eine Klage wurde am 22. Dezember 2016 von Dainese zurückgenommen, die sich auf das Patent EP 2 373 188 bezog, nachdem dieses Patent durch das Europäische Patentamt widerrufen wurde. Die restlichen zwei Patente wurden in Deutschland angefochten. Das zweite, EP 2 373 190, das nur einige spezifische Merkmale des in der Tech-Air®-Weste verwendeten Luftsacks betrifft, wurde am 15. Mai 2018 vom Bundespatentgericht vollumfänglich für nichtig erklärt. Dainese legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das dritte, EP 2 412 257 B1, das sich auf die allgemeine Unterbringung einer aufblasbaren Luftsackkonstruktion in einer „Tasche“ eines Kleidungsstücks mit elastischen Einsätzen bezieht, betrifft den Punkt, zu dem der Patentverletzungsanspruch letzte Woche bestätigt wurde. Sobald das Gericht das vollständige schriftliche Urteil zugestellt hat, wird Alpinestars die Einzelheiten prüfen, bevor eine Entscheidung über die nächsten Schritte getroffen wird. Alpinestars muss darauf hinweisen, dass ein Rechtsmittel gegen die Gültigkeit dieses Patents (EP 2 412 257 B1) beim Bundesgerichtshof eingelegt worden ist. Wie im Laufe dieser rechtlichen Verfahren durchgängig betont wurde, respektiert Alpinestars die geistigen Eigentumsrechte Dritter und hält diese in vollem Umfang ein und erwartet dies auch in Bezug auf seine eigenen geistigen Eigentumsrechte. Die hoch innovativen Tech-Air®-Produkte von Alpinestars basieren auf jahrelanger Forschung und Entwicklung im eigenen Haus, die von einem eigenen Team führender Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter durchgeführt wurden. Seit dem Beginn des Tech-Air®-Projekts, das im Jahr 2001 begann, war das von Alpinestars hartnäckig verfolgte Ziel die Freiheit, mit fortschrittlichsten Innovationen zum Leistungsschutz zu fahren, und das Ergebnis ist eine einzigartige fortschrittliche und leistungsfähige Technologie. Tech-Air® ist der weltweit erste Airbag mit vollständigem Oberkörperschutz in einer übertragbaren Weste, die ein völlig unabhängiges elektronisches Managementsystem enthält, ohne auf externe Vorrichtungen (Sensoren oder GPS) angewiesen zu sein, um eine Unfallerkennung und vollständiges Aufblasen des Airbags vor dem ersten Aufprall zu ermöglichen, duales Laden für die Strecken- und Geländefähigkeit, wie bei der Rallye Dakar 2019 gezeigt wurde.Die Tech-Air®-Produkte von Alpinestars sind ein enorm innovativer Beitrag zur Erhöhung der Fahrsicherheit beim Motorradfahren. |
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